Ratgeber:
So finanzieren Sie Ihr Eigenheim

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13.07.2017 18:22
Weltreise, Auto, Eigenheim: Es gibt viele Träume und Vorhaben, für die man sparen kann. Der häufigste Grund, regelmäßig Geld beiseitezulegen ist dabei das Eigenheim. Von Bausparvertrag bis Arbeitnehmersparzulage: Hier erfahren Sie, wie Sie durch Bausparförderung Ihrem Ziel näher kommen.

Der Bausparvertag gilt nach wie vor als Klassiker der Anlageformen, die man in jungen Jahren abschließt. Kein Wunder, denn er erleichtert einem den späteren Traum vom Eigenheim zu realisieren. Am Anfang des Sparprozesses entscheiden sich Bausparer für eine bestimmte Summe. Diese wird dann in regelmäßigen Raten angespart.

Bausparvertrag: Sparsumme in Kombination mit Darlehen
Der Vorteil dieser Anlageform: Sparer müssen nicht warten, bis die komplette Summe zusammengekommen ist. 40 Prozent der zuvor vereinbarten Gesamtsumme reicht aus, um sich den Bausparvertrag zuteilen zu lassen. Die Summe setzt sich aus dem bereits angesparten Guthaben und einem Darlehen zusammen. Dieses Darlehen funktioniert wie ein Kredit und wird zu einem zuvor festgelegten Zinssatz getilgt. Bei Vertragsabschluss wählen Bausparer also am besten einen Zeitpunkt, an dem der Zinssatz besonders niedrig ist.

Der Staat fördert verschiedene Wege zum Eigenheim
Daneben greift auch der Staat auf dem Weg zum Eigenheim unter die Arme. Das gilt nicht nur für den Bau einer eigenen Immobilie, sondern auch für Hauskauf oder -modernisierung. Zu den Möglichkeiten zählen die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage und die Riester-Förderung.
• Wohnungsbauprämie: Hier handelt es sich um eine staatliche Förderung der einzelnen Einzahlungen in den Bausparvertrag. Sie wird ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich obendrauf gezahlt. Je nach Familienstand und Nettoeinkommen fällt die Förderung unterschiedlich hoch aus. Es ergibt sich aber eine maximale Förderleistung von 45,06 Euro für Singles und 90,11 Euro für Paare.
• Arbeitnehmersparzulage: Diese staatliche Förderung erhält man auf vermögenswirksame Leistungen. Dahinter verbergen sich Geldleistungen, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zahlt, indem er sie zum Beispiel in einen Bausparvertrag anlegt. Die Zulage für Bausparer beträgt bis zu 43 Euro pro Jahr. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Jahreseinkommen.
• Riester-Förderung: Hier fließt die staatliche Förderung in den Bausparvertrag oder aber direkt in die Tilgung eines Darlehens. Die jährliche Zulage beträgt 154 Euro pro Person und 308 Euro bei Ehepartnern, sofern jeder Partner einen Vertrag abschließt. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, gibt es 185 Euro. Für jüngere Kinder sogar pro Kind 300 Euro jährlich.
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