Endgültig: Dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter kommt
Deutscher Mieterbund: Guter Tag für Mieter

03.05.2005 09:30
„Das ist heute ein guter Tag für Mieter“, kommentierten Anke Fuchs, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), und Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips die Entscheidung des Bundesrates, keinen Einspruch gegen den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Klarstellung der Kündigungsfristregelung (BTDrs. 15/4134) einzulegen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Damit ist sichergestellt, dass ab 1. Juni 2005 für Mieter grundsätzlich die dreimonatige Kündigungsfrist gilt. Selbst dann, wenn in ihrem vor September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen formularvertraglich vereinbart sind, erläuterte der Deutsche Mieterbund.

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gesetzgebers. Sie ist richtig und längst überfällig. Im Ergebnis wird ein Geburtsfehler der Mietrechtsreform 2001 korrigiert. Das haben wir immer wieder gefordert. Jetzt wird das Hauptziel der Mietrechtsreform 2001 tatsächlich umgesetzt: Mobilität und Flexibilität für alle Mieter in Deutschland“, erklärte Anke Fuchs. Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips hob hervor, dass von der gesetzlichen Neuregelung weit mehr als eine Million Mieterhaushalte profitieren können. Für sie bedeutet Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel nicht mehr automatisch doppelte Mietzahlungen oder Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter um Nachmieterstellung, Mietaufhebungsverträge usw. Auch ältere Mieter können jetzt problemlos und sofort in Alten- und Senioreneinrichtungen wechseln, wenn hier kurzfristig freie Plätze zur Verfügung stehen.

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