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 Dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter kommt
Deutscher Mieterbund begrüßt Bundestagsentscheidung
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den von Rot / Grün eingebrachten Gesetzesentwurf zur Kündigungsfristregelung beschlossen.

Danach können Mieter künftig das Mietverhältnis auch dann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen, wenn in ihrem vor September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen formularvertraglich vereinbart sind.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundestages. Sie ist richtig und überfällig. Im Ergebnis wird ein Geburtsfehler der Mietrechtsreform 2001 korrigiert. Das haben wir immer wieder gefordert“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in Berlin. „Erst jetzt wird das Hauptziel der Mietrechtsreform 2001 vollendet: Mobilität und Flexibilität für alle Mieter in Deutschland.“

Der Gesetzesentwurf zur Klarstellung der Kündigungsfristregelung (BTDrs. 15/4134) muss noch den Bundesrat passieren. Sollte die Länderkammer Einspruch einlegen, kann der Bundestag den Einspruch mit Mehrheit zurückweisen.
„Ich gehe davon aus, dass das Gesetz politisch nicht mehr zu stoppen ist. Ich erwarte, dass die abschließenden Beratungen zügig durchgeführt werden und die Neuregelung im Sommer in Kraft treten kann“, sagte der Mieterbund-Direktor.

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